Rechtsanwalt Verkehrsrecht Düsseldorf Dormagen Neuss, NRW

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Verkehrsanwalt NRW / Nordrhein-Westfalen Verkehrsrecht

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Rechtsschutzversicherung?
Ich bemühe mich, dass Kostenübernahme zugesagt wird!

Ich frage zunächst für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob eine Kostenübernahme erfolgt.

Denn: Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus dem Vertrag ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet, also auf die Kostenübernahme.

Aber liegt auch ein Rechtsschutzfall vor, muss die Kostenübernahme tatsächlich erklärt werden?

Eine Kostenübernahme muss erklärt werden, wenn die Sache „aus der Sicht eines durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse einen objektiven, den Keim eines Rechtskonfliktes in sich tragenden Tatsachenkern enthält, mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet und worauf er dann seine Interessenverfolgung stützt“.

Kommt es dennoch zu einer verzögerten Kostenübernahme oder gar verweigerten Kostenübernahme, so ist mir die Rechtsprechung hierzu bestens bekannt.

Zum Beispiel muss die Kostenübernahme innerhalb von drei Wochen vorliegen.

Die Frist zur Erklärung der Kostenübernahme beginnt mit der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung der Rechtsschutzversicherung über den Streitstand.

Zum Beispiel kann Ihre Rechtsschutzversicherung ohne triftigen Grund die Kostenübernahme nicht verweigern.

Liegt eine ungerechtfertigte Ablehnung der Kostenübernahme vor, dann kann sich Ihre Rechtsschutzversicherung schadensersatzpflichtig machen.

Denn: Der Rechtsschutzversicherer kann aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich auch für den Schaden haften, den Sie als Versicherungsnehmer dadurch erleiden, dass Sie infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Erklärung der Kostenübernahme einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen können.

Bei Verweigerung der Kostenübernahme sind Sie nach der Rechtsprechung nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder gar Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen.

Sie als Versicherungsnehmer sind vielmehr im Falle einer schuldhaft verweigerten Kostenübernahme so zu stellen, wie wenn der Rechtsschutzversicherer ordnungsgemäß geleistet hätte – die Kostenübernahme also erklärt hätte.

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Ansichten nicht zu verallgemeinern sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich also Ihr eigener Sachverhalt genau mit der geschilderten Ansicht deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Verkehrsstrafsache im Raum Dormagen - Grevenbroich. Verkehrsanwalt im Fall von Unfallflucht in der Region Rommerskirchen - Bergheim und deutschlandweit. Sprechen Sie uns an im Falle eines Bußgeldbescheids mit ggf. drohendem Fahrverbot oder Verkehrsunfalls.